Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht in Potsdam Steffen Voigt

§ 1 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA):
... (3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

Mit diesen Verpflichtungen, die zugleich meine Ansprüche sind, begrüße ich Sie auf der Homepage meiner Anwaltspraxis. Auf das Gebiet des Strafrechts hat sich der Schwerpunkt meiner Tätigkeit verlagert.

Ich bearbeite als Strafverteidiger in Potsdam und Fachanwalt für Strafrecht das Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (Btm), Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht. Hierbei übernehme ich in besonderen Fällen auch die Pflichtverteidigung.

Ich bin als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Potsdam nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Ich übernehme Ihre Verteidigung bundesweit.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Potsdam

Doch wie fing alles an?

Im Oktober 2002 habe ich in der Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schmidt in Potsdam Babelsberg meine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgenommen. Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schmidt besteht seit 1992. Seit dem 01.01.2003 habe ich das Büro ins Zentrum von Potsdam verlegt und zunächst die laufenden Geschäfte von Herrn Schmidt übernommen. Dieser hat aus Altersgründen seine Kanzlei abgegeben. Das war die Gelegenheit und zugleich die Chance eine eigene Anwaltskanzlei in Potsdam zu führen. Die strafrechtlichen Mandate nahmen zu und seit Mai 2006 darf ich mich Fachanwalt für Strafrecht nennen. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.

Ich bin von Anfang an als Einzelanwalt tätig.

Jede Akte hat über das Aktenzeichen hinaus einen Namen. Das Persönliche darf nicht zu kurz kommen. Die Bearbeitung eines jeden Mandats wird möglichst nah zum Mandanten geführt. Absprachen sollen jederzeit möglich sein. Gegenseitiges Vertrauen bestimmt dabei das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit. Dabei ist auch die Mitwirkung des Mandanten erforderlich. Ausschließlich vom Tisch und nur durch Initiative des Anwalts, und dabei bin ich mir ziemlich sicher, können Probleme nicht gelöst werden. Eine Vor-Ort-Besprechung erfasst das Problem meist auf den Punkt.

Ermöglicht wird meine Tätigkeit durch die hervorragende Arbeit meiner Mitarbeiterin Frau Bahnemann, ohne sie wäre der Betrieb der Praxis so nicht möglich. Sie ist nicht nur eine ausgezeichnete Rechtsanwaltsfachangestellte. Sie managt das ganze Büro. Fehlerlos.

Ich hoffe Ihnen einen kleinen Einblick gegeben zu haben. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß auf diesen Seiten

Ihr Rechstanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Potsdam Steffen Voigt

Kontakt

Brandenburger Straße 54
14467 Potsdam
Telefon: (0331) 71 50 91
E-Mail: rechtsanwalt@steffen-voigt.de