Auch in der anwaltlichen Tätigkeit sind sie unverzichtbar. Damit Staatsanwälte, Richter, Verwaltungen und mitunter auch Rechtsänwälte nicht glauben müssen, dass ich für Mandanten nur so aus Spaß auftrete, wünschen diese häufig eine auf mich lautende Vollmachtsurkunde. Auch für das Mandatsverhältnis selbst wird eine solche Urkunde für unverzichtbar gehalten.

Für die Bewilligung von Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe muss natürlich ein entsprechender Vordruck verwendet werden.

Also Bitteschön, damit auch alles seine Ordnung hat, finden Sie hier die entsprechenden Formulare.

Vollmachten

Eine Strafprozessvollmacht für Rechtsanwalt Steffen Voigt können sie hier herunterladen.

Ein allgemeines Vollmachtsformular können Sie hier herunterladen. Einfach am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann per Fax an 0331 / 711605.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung für Rechtsanwalt Steffen Voigt können sie hier herunterladen.

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Prozesskostenhilfe erhält nur, wer nicht in der Lage ist, für die Prozesskosten selbst aufzukommen. Das amtliche Formular dazu kann hier heruntergeladen werden.

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird bei Bedürftigkeit für außergerichtliche Tätigkeiten gewährt. Ein ensprechendes Formular finden Sie hier.