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Ich wurde gefragt, warum ich diese Internetseite nicht aufwendig gestalte. Mit Flash und Buttons, Farbe und Multimedia. Die Antwort ist einfach. Es soll auf das Wesentliche ankommen. Derjenige der etwas wissen will, kann auf so etwas verzichten, oder? Anregungen, Kritik und sonstige Hinweise sind immer willkommen.

Freiheitstrafe - Geldstrafe Es kommt immer wieder vor, dass Mandanten meinen, eine Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sei besser als eine Geldstrafe. Denn dann müsse man schließlich nichts zahlen. Unter dieser Prämisse werden erstinstanzliche Urteile meist "angenommen". Nur leider heißt Bewährung, dass in dieser Zeit keine Straftaten mehr begangen werden dürfen. Das passiert dann oft schneller als erwartet. Auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrad kann dann zu einem sogenannten Bewährungswiderruf führen oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der kleine Kratzer "war doch nicht so schlimm". Deshalb weise ich hier darauf hin, dass eine Geldstrafe bei - nachweisbarer - Mittellosigkeit nicht vollstreckt wird. Es besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung, Stundung oder der sogenannten "Freien Arbeit", also gemeinnützige Stunden. Zudem muss ich darauf hinweisen, dass ab einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen bzw. von Freiheitzentzug Eintragungen erfolgen, die für das berufliche Fortkommen hinderlich sein können.. Scheuen Sie sich also nicht davor, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen, Rechtsmittel einzulegen. Die Zeit ist dafür oft kurz bemessen, meist eine Woche nur. Suchen Sie Ihren Anwalt auf. Er wird Sie beraten.

Aussage gegen Aussage Landläufig ist man der Meinung, dass ein Schuldvorwurf dann auf keinem tragfähigen Fundament steht, wenn doch Aussage gegen Aussage steht. Die Enttäuschung sodann vor Gericht ist oft groß, wenn der Richter meint, nach seiner Überzeugung steht der in der Anklageschrift vorgehaltene Sachverhalt eindeutig fest. Der (Belastungs-) Zeuge ist glaubwürdig und seine Aussage selbst glaubhaft. Die Einlassungen des Angaklagten sind dadurch widerlegt.

Familienangehörige von Mandanten, die einer Straftat verdächtigt werden, sehen es häufig als selbstverständlich an, dass ich mal schnell Auskunft über das laufende Verfahren gebe. Gerade wenn sich der Mandant in Haft befindet ist es doch selbstverständlich, dass ich die Familie über die "Umstände" aufkläre. Oder Familienangehörige beauftragen mich und wollen deshalb wissen, was denn passiert ist. Meine Antwort ist immer dieselbe. Würden Sie es wünschen, dass Ihr Arzt selbstverständlich jedermann Auskunft über Ihre Befindlichkeiten erteilt? Auch die Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Und natürlich deren Mitarbeiter. Nur im Falle einer ausdrücklichen - schriftlichen - Erklärung über die Entbindung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht durch den Mandanten werde ich Auskunft erteilen. Über die Folgen einer solchen Erklärung wird der Mandant - schriftlich - ausdrücklich belehrt. Die Erklärung ist jederzeit mir gegenüber widerruflich. Denn ich vertrete schließlich ausdrücklich nur die Interessen meiner Mandanten.

Online- oder Telefonberatung biete ich nicht an. Ohne sich gegenseitig in die Augen zu schauen ist meiner Ansicht nach Rechtsberatung nicht möglich. Vielleicht mag es Ausnahmen geben. Einige Kollegen mögen in der Lage sein, spontan auf Fragen zu Betriebskostenabrechnungen oder Kaufverträgen eine Antwort parat zu haben. Die Sachverhalte sind jedoch meist so einzelfallbezogen, dass auf ein persönliches Gespräch und Einsicht in Unterlagen nicht verzichtet werden kann. Vorher kann ein Rat nicht erteilt werden.

Zur Pflichtverteidigung ist zu sagen, dass sie eine gleichwertige Verteidigung darstellt wie die Wahlverteidigung. Was jedoch trotzdem passieren kann, lesen Sie hier.